• Fachinformation

    Einführung der Registrierung der obligatorischen Impfung in der FEI HorseApp für alle international startenden Pferde ab dem 3. Februar 2025

    29.01.2025

    Die internationale Pferdesport-Organisation Fédération Équestre Internationale (FEI) führt ab dem 3. Februar 2025 die Verpflichtung ein, die obligatorische Impfung gegen das Equine Influenza Virus auch in die FEI HorseApp einzutragen. Diese Maßnahme soll die Biosecurity Maßnahmen weiter ausbauen und die vorgeschriebene Ankunftsuntersuchung eines jeden Pferdes am Veranstaltungsort vereinfachen. Dies bedeutet, dass auch bisher nicht im internationalen Turniersport involvierten
    Kolleginnen und Kollegen eine Registrierung bei der FEI und den Zugang zur FEI HorseApp benötigen.

    Mit Fragen oder Problemen können Sie sich gern an Herrn Dr. Michael Köhler (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) wenden.

    Dr. Michael Köhler
    -Vorsitzender des Ausschuss Pferd der BTK
    -FEI National Head Veterinarian Deutschland

    Maul-und-Klauenseuche in Deutschland – rechtzeitig erkennen, Ausbreitung verhindern!

    Presseinformation  des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt vom 15.01.2025

    Usutu-Virus: eine tödliche Gefahr für Amseln auf dem Vormarsch

    Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt vom 28.10.2024

    Tollwut – eine vernachlässigte Infektionskrankheit

    Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt vom 23.09.2024

    Die Blauzungenkrankheit - Eine Viruserkrankung mit zunehmender Bedeutung

    Presseinformation  des  Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt vom 28.08.2024

    Ein One-Health-Projekt auf europäischer Ebene: Sachsen-Anhalt macht mit.

    Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt vom 30.05.2024

    2-Faktor-Authentifizierung im TRACES NT

    Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt vom 27.05.2024

    West-Nil-Virusinfektionen bei Tieren in Sachsen-Anhalt:
    Pferde durch Impfung schützen

    Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt vom 13.05.2024

    Bedienung Tierarzneimittel-Datenbank durch Tierärzte - Anleitungsvideo und Informationen

    Für die Meldungen zu Antibiotika-Abgaben an Tierhalter sowie zu Antibiotika-Anwendungen an Tieren und auch zu Antibiotika-Verschreibungen haben die Tierärzte die Antibiotika-Datenbank in HI-Tier (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) zu nutzen (ausschließlich noch elektronische Meldungen zulässig).

    Nach der Zeitschiene gemäß dem Tierarzneimittelgesetz und der EU-Tierarzneimittel-Verordnung werden sich die vorgeschriebenen Meldungen über Antibiotika-Anwendungen für Tierärzte bis Ende des Jahrzehnts stufenweise noch weiter ausweiten.

    TAM für Tierärzte (hi-tier.de)

    Erläuterungen finden Sie auch unter dem folgenden Link:  Info TAM-DB (hi-tier.de)

    Information zur Verbrauchsmengenerfassung antimikrobieller Arzneimittel bei Rindern, Scheinen, Hühnern und Puten

    Information des Gemeinsamen Kooperationsausschuss für Arzneimittel- und Futtermittelrecht der Mitteldeutschen Tierärztekammern (Stand 16.12.2022)  zur geänderten Datenerfassung antibiotisch wirksamer Arzneimittel bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten

    Information  der Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 20.12.2022 und FAQ der BTK

     

  • Meldungen an die Kammer

    Neue Mitglieder und Änderungsanzeigen

    Neue Mitglieder bitten wir um Vorlage folgender Unterlagen:

    • Tierärztekammermeldebogen
    • Tätigkeitsbogen
    • Datenschutzrechtliche Einwilligung
    • SEPA- Lastschriftmandat
    • Approbationsurkunde in beglaubigter Abschrift
    • sonstige Unterlagen in beglaubigter Abschrift (Fachtierarztnachweis, Promotionsurkunde etc. )

     

    Die Unterlagen finden Sie hier:

    Meldebogen

    Tätigkeitsbogen

    Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a EU-DSGVO zur Veröffentlichung von Geburtstags- und Sterbedaten

    Merkblatt für neue Mitglieder

    SEPA-Lastschriftmandat für Kammerbeitrag und Gebühren

    Abmeldung  bei Ausscheiden aus der Kammer und Kammerwechsel

    Tierarztausweis

    Antrag Tierarztausweis

    für Ausbildungspraxen:

    Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a EU-DSGVO zur Veröffentlichung von Ausbildungspraxen

    Änderungsanzeigen

    Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA) vom 13. Juli 1994 in der aktuellen Fassung  sind die Aufnahme, die Beendigung und jede sonstige Änderung der Berufsausübung sowie der Wechsel der Hauptwohnung der Kammer unverzüglich anzuzeigen.

     

     

     

  • Fort- und Weiterbildung

    Fortbildung /Veranstaltungen

    ANMELDUNG für eine Fortbildungsveranstaltung

    Weiterbildung

    Sie planen eine Weiterbildung zur/zum Fachtierärztin/Fachtierarzt? Sie möchten eine Zusatzbezeichnung erwerben?

    Bitte beachten Sie,  dass der Beginn der Weiterbildung bei der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt vor Aufnahme dieser angezeigt/beantragt werden muss. Die nachfolgenden Formulare helfen Ihnen weiter! Vielen DANK.

    Für die nächste Sitzung des Weiterbildungsausschusses übersenden Sie uns bitte  Ihre Anzeigen/Anträge und/oder Unterlagen bis zum 10.08.2025.

    FORMULARE:

     Anzeige der Weiterbildung

    Antrag Weiterbildung in externer Mentorenschaft

    Vereinbarung zur Weiterbildung

    Antrag Weiterbildungsstätte und Weiterbildungsermächtigung

    Antrag auf Zulassung zur Prüfung für FTA und ZB

    Antrag auf Anerkennung FTA für öffentliches Veterinärwesen

    Antrag auf Erteilung eines Fortbildungszertifikates

    Liste anerkannter Weiterbildungsstätten 

     

  • Landesverbände

    bpt-Landesverband Sachsen-Anhalt

    Verbandsanschrift

    bpt-Landesverband Sachsen-Anhalt
    Dr. Anne-Kathrin Witzlack
    Tierarztpraxis Dres. Gratzke & Wotzlack GbR
    Martin-Schwantes-Str. 40
    39245 Gommern

    1. Vorsitzende

    Dr. Anne-Kathrin Witzlack
    Tierarztpraxis Dres. Gratzke & Witzlack GbR
    Martin-Schwantes-Str. 40
    39245 Gommern
    Tel.: 039200-51653

    2. Vorsitzende

    TÄ Barbara Venerito
    Tucholskystr. 4
    39116 Magdeburg
    Tel.: 0176-32277476

    Landesverbandes der Tierärzte im öffentlichen Dienst in Sachsen Anhalt

    Vorsitzende

    Dr. Andrea Krüger-Roethe

    Burgenlandkreis, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Schönburger Straße 41   
    06618 Naumburg/Saale

     

     

  • Kammerbeitrag

    Auszugs aus der Beitragsordnung der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

    vom 15. Oktober 2008 (DTBl. 2009, S. 122)
    zuletzt geändert durch die Fünfte Satzung zur Änderung der Beitragsordnung vom 06. November 2024 (DTBl. 2025, S. 261)

    § 3 Beitragshöhe
    (1) Der Beitrag für die im Kammerbereich niedergelassenen Kammerangehörigen sowie für die Geschäftsführer im Kammerbereich tierärztlich tätigen juristischen Personen beträgt 390,00 Euro (Beitragsgruppe I).
    (2) Der Beitrag für die im Kammerbereich angestellt sowie beamtet tierärztlich tätigen Kammerangehörigen beträgt 370 Euro (Beitragsgruppe II).
    (3) Der Beitrag für die im Kammerbereich abhängig tierärztlich tätigen Kammerangehörigen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen aus tierärztlicher Tätigkeit ausschließlich im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses nach SGB IV beträgt 120,00 Euro (Beitragsgruppe III). Über das Einkommen ist ein Nachweis zu erbringen.
    (4) Für Kammerangehörige, die an eine andere Tierärztekammer den vollen Beitrag der jeweiligen Beitragsgruppe zu entrichten haben, beträgt der Beitrag 100 Euro (Beitragsgruppe IV).
    (5) Für alle anderen Kammerangehörigen, sofern sie nicht beitragsfrei gestellt sind, beträgt der Beitrag 70,00 Euro (Beitragsgruppe V).

    § 4 Beitragsfreiheit

    Beitragsfrei sind Kammerangehörige

    1. mit dem Jahr der Vollendung des 75. Lebensjahres, sofern sie nicht mehr tierärztlich tätig sind,
    2. mit Bezug von Grundsicherungsleistungen nach SGB II.

    _______________________________________________________________________________________________________________

    Bitte erteilen Sie  eine Einzugsermächtigung  (Formular: Meldungen an die Kammer) oder überweisen Sie den Beitrag auf folgende Kontoverbindung:

    Deutsche Apotheker u. Ärztebank

    IBAN:  DE84 3006 0601 0003 4663 96

    BIC:   DAAEDEDDXXX

    Verwendungszweck:  Kammerbeitrag*Jahr**Name*

  • BTK

    Rundbriefe der BTK

    März 2025 >>> Rundbrief

    Februar 2025 >>> Rundbrief

    Januar 2025 >>> Rundbrief

    Dezember 2024 >>> Rundbrief

    November 2024 >>> Rundbrief

    Oktober 2024 >>> Rundbrief

    September 2024 >>> Rundbrief

    August 2024 >>> Rundbrief

    Juli 2024 >>> Rundbrief

     

Walter-Hülse-Straße 9
06120 Halle (Saale)

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Telefax:(0345) 57 54 12-20

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Vom Hauptbahnhof Halle (Saale) erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie
folgt: Straßenbahnlinien 4 und 5 (Richtung Kröllwitz) bis Haltestelle Weinberg Campus, anschließend
ca. 300 m Fußweg in die Walter-Hülse-Straße


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